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rechtliche hinweise

Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten des individuellen Arbeitsrechts. Dazu gehören insbesondere alle Bereiche die zum Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber gehören.
Wird ein Arbeitnehmer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 24.03.2011 entschieden. [mehr]
Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen, eine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, zu der er sich vertraglich verpflichtet hat, kann dies eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen, wenn keine andere Beschäftigungsmöglichkeit besteht. [mehr]
Ein Arbeitnehmer hat u.U. auch nach seinem Ausscheiden aus der Firma einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Personalakte. [mehr]
Nicht immer muss ein Diebstahl geringwertiger Sachen auch eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Bei einem Bon im Wert von 1,30 € lehnte das Bundesarbeitsgericht die Kündigung ab. [mehr]
Wir empfehlen Ihnen sich bei Problemen umgehend an einen Anwalt zu wenden, da zahlreiche Fristen zu beachten sind, deren Nichtbeachtung erhebliche Folgen bis zum Verlust des Anspruchs mit sich bringen können.
Zum Beispiel müssen nach Tarifvertrag Ansprüche auf Arbeitsentgelt u.U. bereits innerhalb eines Monats nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden und bei Nichtzahlung innerhalb eines weiteren Monats Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden. Bei arbeitsvertraglichen Regelungen müssen die entsprechenden Fristen mindestens drei Monate betragen.
Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage zum Arbeitsgericht erheben, um die soziale Rechtfertigung der ausgesprochenen Kündigung zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung als rechtswirksam angesehen, selbst wenn eigentlich kein Kündigungsgrund gegeben war.